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Optimierung der Warenwirtschaftssoftware gevis

Optimierung des Warenwirtschaftssystems gevis der GWS mbH:
www.gws-muenster.de/gevis
  • Optimierung des Inventurmoduls basierend auf der Impuls-Lagerregulierung unter Navision® Financials 2.60 bzw. Navision® Attain 3.10:
  • - Organisationsanalyse und Dokumentation der bestehenden Inventurabwicklung
    - Zeitoptimierung der Mengen- und Wertbuchung
    - Durchführung von Testbuchungen (Mengen und Lagerwerte)
    - Erweiterung der Inventurverwaltung um neue Lagerbewertungskriterien
    - Konsistenzprüfungen vor Übernahme der Erfassungslisten in die Bewertung
    - Konsistenzprüfungen in Form eines Testberichts direkt vor der Inventurbuchung
    - Beliebig wiederholbare Mengen- und Wertkorrekturbuchungen
    - Erstellung eines komplexen auf temporären Tabellen basierenden Auswertungsmoduls.

  • Erstellung eines Moduls zur Archivierung von Buchungsjournalen mit anschließender Posten-Komprimierung (Navision® Attain 3.10). Eigenschaften des Moduls:
  • - Aufruf des Archiverungsvorgangs im Tages- und/oder Jahresabschluss
    - Revisionssichere Speicherung der Buchungsjournale in Form von ASCII-Dateien (GDPdU, siehe hierzu Bundesministerium für Finanzen und DATEV - digitale Betriebsprüfung)
    - Optionale Datumskomprimierung der archivierten Journale in der Datenbank
    - Anpassungsmöglichkeit der Archivdatei-Formate über einen externen Text-Editor
    - Verwendung der gleichen Reports für Archivierung, Druck und Seitenansicht
    - Anzeigemöglichkeit der Journaldateien in Navision® mit Hilfe eines integrierten Viewers
  • Optimierung der Finanzbuchhaltung in gevis. Unter anderem effizientere Erfassung von Zahlungen und Erweiterung der Skonto-Funktionalität im Fibu-Buchungsblatt.

  • Erstellung eines Moduls zur Kapitalgeberabrechnung. Kapitaleinlagen von Kommanditisten und Darlehensgebern werden im Debitorenbereich als Debitorunterkonten verwaltet. Die Höhe der Kapitalzinsen kann in der Abrechnung verändert werden, bevor die Verrechnung mit anrechenbaren Steuern und Auszahlung des Restbetrags erfolgt. Die anrechenbaren Steuern können auf bestimmte Kommanditisten verteilt werden.
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